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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s
Fassung Oktober 2008 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 
(„AVB“) der Future Photo - Inhaber B. Hoyer   ( Future Photo ) — 10/2008 —

I Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVB‘) gelten für den Verkauf von Produkten (,‚Produkt(e)“)
der Futur Photo - Inhaber Bernd Hoyer (“Future Photo") gegenüber Kunden von Future Photo (Kunde(n)“).
II.    Vertragsschluss
1.    Future Photos Prospekte, Produktbeschreibungen, Preislisten, Kostenvoranschläge und sonstige Verkaufs- oder
Produktinformationen sind unverbindlich und ohne ausdrückliche Einbeziehung nicht Gegenstand von Verträgen
zwischen Future Photo und dem Kunden.
2.    Ein Vertrag zwischen Future Photo und dem Kunden kommt erst durch Future Photos Annahme einer Bestellung des Kunden
zustande.
3.    Der Kunde muss Bestellungen unter Angabe von (Modell, Bestellmenge, Gesamtpreis, gewünschtem Liefertermin
und weiterer Angaben, die Future Photo als erforderlich bezeichnet oder die Future Photo und der Kunde ausdrücklich vereinbart
haben, vornehmen. Bestellungen des Kunden sind ab Zugang bei Future Photo über einen Zeitraum von 14 Tagen ver-
bindlich, Bei mündlichen Bestellungen des Kunden gilt Future Photos schriftliche Annahmebestätigung oder Rechnung als
Nachweis über den Inhalt der Bestellung.
4.    Future Photo kann Bestellungen des Kunden schriftlich oder in anderer Form, beispielsweise durch Lieferung annehmen.
5.    Future Photo nimmt Bestellungen des Kunden nur unter Geltung dieser AVB an. Diese AVB sind abschließend, mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Für den Enzelfall müssen Anderungen und Ergänzungen dieser AVB nur ausdrück-
lich und schriftlich vereinbarf werden. Zukünftige mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schrift-
lichen Bestätigung durch Future Photo. Geschäftsbedingungen des Kunden binden Future Photo nicht. Future Photos Annahme einer
Bestellung des Kunden gilt nicht als Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden oder
sonstiger Abreden. In jedem Fall gilt die Entgegennahme von Lieferungen durch den Kunden als Einverständnis
zur ausschließlichen Geltung dieser AVB.
III. Preise
Es gelten die bei Annahme einer Bestellung jeweils gültigen Future Photo Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die jeweils geltenden Future Photo Listenpreise weisen in der Regel Stückpreise
ohne Umsatzsteuer, Transport-, und sonstige Nebenkosten aus.
IV.    Zahlungen
1 .    Jede Lieferung von Future Photo verpflichtet den Kunden zur Zahlung des Kaufpreises für diese Lieferung.
2.    Soweit keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, sind die von Future Photo gestellten Rechnungen 30
Tage nach dem Kalenderdatum der Rechnungsstellung fällig, ohne Skonto und andere Rechnungsabzüge.
3.    Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, schuldet er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender
Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
4.    Darüber hinaus ist der Kunde im Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, auf Verlangen von Future Photo alle unbezahlten
Rechnungen für bereits gelieferte Produkte umgehend zu begleichen, soweit sie aus demselben (Rahmen-)
Vertragsverhältnis stammen. Dies gilt auch, wenn Tatsachen bekannt werden, die zu einer erheblichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder zu der unmittelbar bevorstehenden Einstellung von Zahlungen
des Kunden führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf
Eröffnung des lnsolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Zwangsollstreckungsmaßnahmen nicht unbedeuten-
den Umfangs gegen Teile des Vermögens des Kunden eingeleitet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges oder
in den in den Sätzen 2 und 3 geschilderten Fällen ist Future Photo des Weiteren berechtigt, Lieferungen an den Kunden
nur noch gegen Vorauszahlung vorzunehmen und vorbehaltlich sonstiger Rechte nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Zahlungsfrist (soweit diese nicht nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich ist) vom Vertrag
zurückzutreten.
5.    Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind, von Future Photo ausdrücklich
anerkannt wurden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.
6.    Soweit bei Produkten aus dem SONY („PSE“-Sortiment) Reparaturen durch Future Photo selbst durchgeführt
werden, ist der Kunde verpflichtet, das reparierte Produkt bzw. den Kauf von Ersatzteilen bei Abholung bar zu
zahlen. Bei Versand wird der Rechnungsbetrag zuzüglich Versandspesen und Verpackungskosfen grundsätzlich
per Nachnahme erhoben.
V.  Verpackung
Future Photo liefert die bestellten Produkte in handelsüblichen Verpackungen. Andere als handelsübliche Verpackungen
oder Sonderverpackungen verwendet Future Photo nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des
Kunden.
VI.    Lieferung
1 .    Future Photo liefert die vom Kunden bestellten Produkte ab dem jeweils von Future Photo bestimmten Warenlager.
Future Photo ist
berechtigt. Teillieferungen durchzuführen, sofern dies nicht den angemessenen wirtschaftlichen und für Future Photo
erkennbaren Interessen des Kunden entgegensteht.
2.    Lieferzeiten und -termine sind unverbindlich.
3.    Future Photo versichert Lieferungen auf eigene Kosten bis zum vertraglich bestimmten Versandempfänger gegen die
üblichen Transportrisiken. soweit Future Photo nicht etwas Anderes mitgeteilt hat.
4.    Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist Future Photo berechtigt, die bestellten Produkte auf Kosten des Kunden zu
lagern oder die bestellten Produkte weiterzuveräußern. Die Weiterveräußerung der bestellten Produkte muss dem
Kunden zuvor angekündigt bzw. angedroht werden. Der Kunde ist im Fall der Weiterveräußerung verpflichtet, Future Photo
die Differenz zwischen Verkaufspreis und Wiederverkaufspreis zu erstatten. Die Geltendmachung weitergehender
Ansprüche durch Future Photo, insbesondere die Erstattung von Lagerkosten oder Schadensersatzansprüche, bleiben
unberührt.
VII.    Gefahrübergang
1 .    Bei Versand des Produktes an den Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe des Produktes an das
Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Future Photo die Kosten der Transportversicherung
oder des Transports übernimmt.
2.    Bei vereinbarter Abholung des Produktes durch den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der
Kunde nach Mitteilung, dass das Produkt zur Abholung bereit steht, das Produkt nicht in angemessener Zeit
abholt.
VIII   Software
1 .    Software, die mit oder in den Produkten geliefert wird (“Software“), wird nicht verkauft, sondern lediglich zur
Nutzung überlassen. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. den in den Lizenzbedingungen ge-
nannten Dritten.
2.    Die erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen der Software und sonstige Nutzungsbedingungen ergeben sich aus
den jeweiligen Lizenzbedingungen für Endnutzer oder sonstigen Bedingungen, die mit der Software geliefert wer-
den oder sonst anwendbar sind )“Lizenzbedingungen“). Software wird nur unter Geltung der Lizenzbedingungen
geliefert und zur Nutzung überlassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde kein Endnutzer der Software ist.
3    Nachfolgende Bedingungen gelten (1), wenn Software ohne Lizenzbedingungen geliefert wird oder (2), wenn Soft-
ware mit Lizenzbedingungen geliefert wird insoweit, als die folgenden Bedingungen den Lizenzbedingungen nicht
widersprechen:
a) Der Kunde wird die Software nur in der Form, in der sie geliefert wurde, und nur zusammen mit dem bestellten
Produkt nutzen oder weitergeben.
3.    Bei einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Bedingungen oder Lizenzbedingungen ist Future Photo berechtigt, die
Lizenz für die Software mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
IX.    Eigentumsvorbehalt
1.    Das gelieferte Produkt („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden
aus der Geschäftsverbindung, einschließlich eines etwägen Kontokorrentsaldos, Future Photos Eigentum. Dies gilt auch
für den Einbau der Vorbehaltsware in andere Produkte oder bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware. Insoweit
wird Future Photo im Verhaltnis des Produktwerto zum Wert der neuen Sache Miteigentümer der neuen Sache.
2.    Der Kunde dart die Vorbehaltsware ohne Future Photos vorherige schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch zur
Sicherheit an Dritte übereignen. Pfändungen und Beschlagnahmungen durch Dritte muss der Kunde gegenüber
Future Photo unverzüglich anzeigen
3.    Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Future Photo kann diese Ermächtigung insbesonder im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden widerrufen.
4.    Der Kunde tritt Future Photo bereits jetzt alle ihm aus der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten als Sicherheit für die Vorbehaltsware ab.
Die abgetretener Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherheit wie die Vorbehaltware.
5.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises trotz
Nachfristsetzunh, ist Future Photo berechtigt, vom Vertrag zurückzutretes und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen.
Die Nachfristsetzung ist in den gesetzlich bestimmten Fällen entbehrlich, insbesondere bei einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden (z. B. im Fall von Pfändungen).
Future Photo kann ferner die Abtretung der Forderungen den Drittschuldnern anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.
Der Kunde verpflichtet sich Future Photo oder seinen Beauftragten den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten.
6.            Der Kunde ist verpflichtet, Future Photo auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetrete-
nen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen
hat der Kunde Future Photo unverzüglich zu unterrichten und bei der Geltendmachung von Future Photos Rechten zu unterstützen,
insbesondere seinerseits die die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung von Future Photos Rechten zu ergreifen. Die
Kosten, die Future Photo für die berechtigte Geltendmachung von Rechten gegenüber Dritten entstehen, trägt der Kunde.
7.      Der Kunde ist verplichtet, die Vorbehaltsware nach den Grunsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern
und pfleglich zu behandeln. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche
wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an Future Photo ab.

8.    Future Photo ist auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Future Photo verpflichtet, wenn der
Wert der für Future Photo insgesamt bestehenden Sicherheiten Future Photos Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Hierbei
berechnet sich der Zeitwert der Sicherheiten, jeweils ausgehend vom ursprünglich in Rechnung gestellten
Verkaufspreis und soweit es sich um Produkte der aktuellen Preisliste handelt, wie folgt:
(1)    Produkte in ungeöftneter Originalverpackung: 90%,
(2)    Produkte in geöffneter Driginalverpackung: 70%,
(3)    Produkte ohne Verpackung: 50%.
Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden mit 90% ihres Nominalwertes angesetzt.
Soweit keine Produkte von von PSE betroffen sind, reduzieren sich die zuvor genannten Werte für Vorbehaltsware,
die nicht mehr in der aktuellen Preisliste enthalten ist, für jedes Jahr seit letztmaliger Nennung in der Preisliste um
jeweils die Hälfte.
X. Mängelhaftung
1 .    In einem Fall der Mängelhaftung kann Future Photo auf eigene Kosten wahlweise die Mängel beseitigen oder mangelfreien
Ersatz leisten. Bei wiederholt fehlgeschlagener Mängelbeseitigung ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung
berechtigt. Die Mängelhaftungsbedingungen des Produkt Herstellers sind ausdrücklich vorrangig gültig und in ihrer jeweiligen
Fassung anzuwenden.

2.    Die Mängelbeseitigung führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungszeit und stellt ohne Future Photos ausdrückliche
Erklärung kein Anerkenntnis im Sinn von § 212 Abs. f Nr. 1 BGB dar. Gewährleistungsansprüche gegen Future Photo ver-
jähren innerhalb von 1 2 Monaten, wobei §§ 2D2 Abs. 1 ‚ 435 Abs. 3, 475 Abs. 2 und 479 BGB unberührt bleiben.
3.    Voraussetzung der Mängelhaftung ist, dass das fehlerhafte Produkt nach Wahl von Future Photo entweder von Future Photo (oder
von einem von Future Photo beauftragten Dritten) bei dem Kunden, bei Future Photo oder bei einem von Future Photo benannten Dritten
überprüft werden kann oder an Future Photo zurückgesandt wird. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Future Photo über.
4.    Die Mängelhaftung ist u.a. ausgeschlossen für Mängel, die entstanden sind durch (1) normalen Verschleiß, z. B.
von Batterien, Akkumulatoren, Video-Köpfen oder Bildwandlern bei Kameras; (2) Veränderungen der Produkte;
(3) nicht fachgerechte und/ oder nicht autorisierte Handlungen oder Reparaturen an den Produkten; (4) Transport,
unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verwendung der Produkte, (5) Nutzung der Produkte entgegen der
Bedienungsanleitung, (6) Defekte des Systems, in das die Produkte eingebaut wurden, und / oder (7) höhere
Gewalt.
5.    Für Haftungsfragen und Schadensersatzsansprüche gilt des Weiteren Ziffer XIII dieser AVB.
6.    Weiterhin wird für die Installation im Rahmen von Sony PSE-Produkten folgendes vereinbart:
a)    Wünscht der Kunde die Installation des PSE-Produkts, führt Future Photo einen derartigen Auftrag zu den jeweils gülti-
gen Future Photo-Servicebedingungen und  -preisen aus.
b)    Installationsaufträge werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn und soweit die zu installierenden Geräte am
Aufstellungsort begutachtet worden sind. Future Photo wird keine lnstallationsmaßnahmen durchführen, wenn das zu in-
stallierende Sony PSE-Produkt in irgendeiner Form verändert oder außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt worden ist

c)    Installationsaufträge zur Verbindung der von Future Photo gelieferten Sony PSE-Produkte mit Geräten von Drittherstellern
werden nur insoweit durchgeführt, als die Installation der von Future Photo gelieferten Sony PSE-Produkte betroffen ist.
7.    Für Software, die in dem Produkt integriert ist, gewährleistet Future Photo nur eine Funktionalität entsprechend der mit dem
Produkt mitgelieferten Bedienungsanleitung. Darüber hinaus leistet Future Photo keine Gewähr für die Mangelfreiheit von
Software.
8.    Für die von Sony lizenzierte Software, die gemeinsam mit einem Produkt geliefert wird, jedoch nicht in dem Produkt
integriert ist, leistet der Lizenzinhaber nur Gewähr nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Eine weitergehende Mängelhaftung
ist ausgeschlossen. Es gelten alle sonstigen Mängelhaftungs- und anderweitigen Haftungsbeschränkungen
Ausschlüsse derjeweiligen Lizenzbedingungen.
Xl.    Untersuchungs- und Rügepflicht
1 .    Der Kunde muss die Produkte unverzüglich nach Lieferung durch Future Photo auf Mängel untersuchen.
2.    Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel wie Falschlieferung, sichtbare Schäden oder unrichtige
Produktmengen ünd unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Zugang der Lieferung, schriftlich geltend
zu machen. Danach kann der Kunde wegen solcher Mängel gegenüber Future Photo keine Ansprüche mehr geltend
machen.
3.    Ansprüche des Kunden wegen verdeckter Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach
Entdeckung, innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Lieferung beim Kunden, schriftlich gegenüber Future Photo geltend
zu machen. §§ 43ff Abs. 3 und 479 BGB bleiben unberührt.
XII.    Rückgriff
1 .    Sollte der Kunde im Sinne des § 47ff Abs. 1 BGB gegenüber seinem Abnehmer zur Mängelhaftung zwingend
verpflichtet sein, und sollte Future Photo gemäß § 47ff BGB zum Rückgriff zwingend verpflichtet sein, hat der Kunde Future Photo
spätestens innerhalb von 5 Werktagen über die Inanspruchnahme zu informieren und Future Photo die Gelegenheit zu
geben, die Ansprüche des Abnehmers zu prüfen oder gegebenenfalls zu befriedigen.
2.    Der Kunde kann keine Rückgriffsansprüche im Sinne des § 47ff BGB geltend machen für Mängelhaftung, die durch
die jeweilige Herstellergarantie abgedeckt sind.
3.    Äußerungen des Kunden oder seiner Gehilfen, insbesondere in seiner Werbung oder Prospekten oder sonstige
Vereinbarungen des Kunden mit seinem Abnehmer, können keine Mängel darstellen, die zum Rückgriff gegen Future Photo
berechtigen oder eine sonstige Haftung für Future Photo begründen.
4.    Sämtliche Aufwendungen im Sinne des § 478 BGB, die bei rechtzeitiger und vollumfänglicher Inanspruchnahme
der Sony oder Future Photo Vertragswerkstätten und der entsprechenden Logistik hätten vermieden werden können, werden von
Future Photo nicht ersetzt.
XIII.    Erklärungsfristen für den Käufer
Ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ist
er verpflichtet, sich binnen 5 Werktagen zu erklären, ob und in welcher Weise er von diesen Rechten Gebrauch
machen wird. Erklärt er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf Leistung, ist er zur Ausübung dieser Rechte erst
nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.
XIV.    Höhere Gewalt
Future Photo haftet nicht für Leistungshindernisse oder -verzögerungen bei höherer Gewalt. Dies umfasst sämtliche
unvorhergesehenen und außerhalb von Future Photos Einwirkungsbereich liegenden Umstände, beispielsweise
Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streiks und Aussperrung.
Dies gilt unabhängig davon, ob solche Umstände bei Future Photo oder den Lieferanten von Future Photo oder bei deren
Zulieferern eintreten. Solange diese Leistungshindernisse oder -verzögerungen andauern, ist Future Photo von seiner
Leistungsverpflichtung befreit. Dauern die Leistungshindernisse oder Verzögerungen länger als 30 Tage in Folge,
ist sowohl der Kunde als auch Future Photo berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
XV.    Schlussbestimmungen
1 .    Future Photo behält sich die Rechte und das (geistige) Eigentum an allen von Future Photo angefertigten Abbildungen,
Zeichnungen, Modellen, Mustern, Kalkulationen und sonstigen, insbesondere als „vertraulich“ bezeichneten,
Unterlagen vor; Entsprechendes gilt für die Urheber- und sonstigen Schutzrechte der jeweiligen Rechteinhaber. Zur Weitergabe an
Dritte und/ oder zur Vervielfältigung bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Future Photo.
2.    Soweit Future Photo gesetzlich verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen und/ oder zu entsorgen, nimmt Future Photo die
Rücknahme nach eigenem Ermessen durch ein flächendeckendes Entsorgungssystem oder durch einen beauf-
fragten Dritten vor.
3.    Der Kunde ist damit einverstanden, dass Future Photo die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes für Future Photos eigene geschäftliche Zwecke verwendet.
5.    Die Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AVB berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AVB oder die AVB insgesamt nicht.
6.    Future Photo ist berechtigt, diese AVB zu ändern (Neufassung). Future Photo wird den Kunden auf die Neufassung, z. B. durch
einen Rechnungsvermerk, hinweisen. Widerspricht der Kunde nach Zugang der Neufassung nicht innerhalb von ei-
ner  Woche, gilt die Neufassung für alle Bestellungen ab dem Datum des Zugangs der Neufassung beim Kunden.
7.    Änderungen und Ergänzungen von Verträgen unter diesen AVB und dieser AVB selbst bedürfen der Schriftform.
Entsprechendes gilt für die Anderung dieser Ziffer XVI. 7. dieser AVB.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Erlangen. Future Photo ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
8.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privat-
rechts und des UN-Kaufrechts.







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